Gestützt auf das schweizerische Geldspielgesetz (Art. 80BGS) sind wir verpflichtet, Abklärungen vorzunehmen und gegebenenfalls Spielsperren auszusprechen, wenn die Gefahr besteht, dass eine Person überschuldet ist bzw. ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen.
Ohne Offenlegung der geforderten Unterlagen (inkl. Finanzdaten) können wir deinen Fall nicht prüfen und sind angesichts unserer Sorgfaltspflichten dazu verpflichtet, eine schweizweite Spielsperre auszusprechen.
Bei einer Abklärung zur wirtschaftlichen Berechtigung bleibt das Konto so lange blockiert und Auszahlungen verwehrt, bis wir die geforderten Finanzunterlagen erhalten.